2026/27
Allgemeine Informationen
Die Landis & Gyr Stiftung vergibt Atelierstipendien an Schweizer Kunst- und Kulturschaffende in Budapest, Bukarest, London und Sofia in den folgenden Sparten:
Literatur/Übersetzung
Komposition
Kulturkritik/Kurator:innen
Theater (Regie, Dramaturgie)
Tanz
Visuelle Kunst
Die Atelierstipendien in Zug richten sich ausschliesslich an Autor:innen und literarische Übersetzer:innen.
Da die Stiftung nicht über eigene Proberäume für Tanzschaffende verfügt, eignen sich die Stipendienaufenthalte in dieser Sparte insbesondere für Recherchen. Für die Atelierstandorte Budapest und Sofia können über die Stiftung externe Probelokale angemietet werden.
Mit Ausnahme der Atelierstipendien in Budapest und Sofia eignet sich das Atelierprogramm der Landis & Gyr Stiftung aufgrund der baulichen Voraussetzungen der jeweiligen Wohnungen nicht für Aufenthalte mit Kindern/Familie.
Nicht für alle Atelierorte gelten die gleichen Anforderungen und Bestimmungen. Bitte sehen Sie sich dazu die genauen Beschreibungen der jeweiligen Orte an.
Wer sich bewerben kann
Die jährliche Stipendienausschreibung richtet sich an Schweizer Kunst- und Kulturschaffende oder solche anderer Nationalitäten, welche bei der Bewerbungseingabe offiziell in der Schweiz Wohnsitz haben. Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine herausragende Leistung in einer der ausgeschriebenen Sparten. Die Atelierstipendien sind nicht für am Anfang ihrer Karriere stehende Kunstschaffende gedacht. Es besteht keine Altersgrenze.
Ein bereits erhaltenes Landis & Gyr Stipendium (Atelier-, Reise- und Werkstipendien) muss mindestens drei Jahre zurückliegen. Es gilt das Datum des Schlussberichts. Drei Mal abgelehnte Bewerber:innen können sich nach einer Frist von drei Jahren erneut bewerben. Es gilt das Datum des letzten Eingabetermins.
Beurteilt wird
- Künstlerische Professionalität und künstlerischer Leistungsausweis
- Dringlichkeit und Motivation: die geplante künstlerische Tätigkeit, der persönliche und künstlerische Bezug zu den jeweiligen Atelierorten sowie der Mehrwert des Aufenthalts für das weitere künstlerische Schaffen
- Qualität des Vorhabens und dessen Entwicklungspotenzial
Nicht berücksichtigt werden
- Aufenthalte in anderen Atelierprogrammen, z.B. Istituto Svizzero in Rom
- Finanzierung nichtstiftungseigener Atelierprogramme
Bewerbungsunterlagen
Die Gesuche werden ausschliesslich über unsere Onlineplattform angenommen. Physische Unterlagen werden weder berücksichtig noch retourniert. Die Gesuche können in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache eingereicht werden. Jedes Dossier muss folgende drei Dokumente (PDF-Format, max. 3 MB) enthalten, unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt:
- Motivationsschreiben/Begründung der Bewerbung
- Dokumentation/Portfolio (letzte drei bis fünf Jahre) des künstlerischen Werdegangs und Tätigkeiten inkl. Lebenslauf (bitte listen Sie hier ebenfalls alle bisher erhaltenen Stipendien und Auszeichnungen oder frühere Residenzen auf. Allfällige Links sind als Hyperlinks im Dokument anzugeben. Sparte Literatur/Übersetzung: Bitte reichen Sie keine Textproben ein)
- Vorhaben/geplante Tätigkeit während des Atelieraufenthaltes
Machen Sie sich frühzeitig mit der Onlineplattform vertraut und melden Sie sich bei technischen Fragen telefonisch. Allfällige technische Verzögerungen liegen in der Verantwortung der Gesuchsteller:innen.
Bewerbungsmodalitäten und Termine
Gesuchsteller:innen können sich über die Onlineplattform ausschliesslich für einen Ort unter Angabe des geeigneten Zeitraums (inkl. zweite Priorität) bewerben.
Das Bewerbungsfenster für die Atelierstipendien 2026/27 öffnet am 1. Dezember 2024. Bewerbungsfrist: Freitag, 31. Januar 2025.
Die Jurierungen durch den Stiftungsrat der Landis & Gyr Stiftung und unabhängige Expert:innen der jeweiligen Sparten finden im März 2025 statt. Die definitive Zusage wird den erfolgreichen Bewerber:innen bis spätestens Ende Mai 2025 mitgeteilt. Bewerber:innen, welche nicht in die engere Auswahl kommen, werden im April 2025 schriftlich an die in der Bewerbung angegebene Adresse informiert.
Unsere Korrespondenzsprache ist Deutsch. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte über abgelehnte Gesuche geben.
Schlussbericht
Bei Erhalt eines Atelierstipendiums muss der Stiftung spätestens zwei Monate nach Ende des Aufenthalts ein Schlussbericht (als PDF, max. 3 MB) zuhanden des Stiftungsrates zugestellt werden.
Vorsorgebeiträge
Die Landis & Gyr Stiftung setzt sich für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden ein; für alle gesprochenen Atelier-, Reise- und Werkstipendien ab CHF 10’000 werden verbindliche Vorsorgebeiträge abgezogen. Eine Auszahlung des Stipendiums findet erst mit Nachweis eines entsprechenden Kontos statt. [Mehr Informationen]
Die Landis & Gyr Stiftung vergibt für das Jahr 2026 ein- bis viermonatige Atelierstipendien an Einzelpersonen sowie Künstler:innen-Duos in Budapest. Die Stiftung verfügt über eine zweistöckige Atelierwohnung im Raoul Wallenberg Gästehaus in Budapest im historischen Burgviertel im Zentrum der Stadt.
Für eine Bewerbung sind gute Englischkenntnisse und Interesse an der Region erforderlich. Am Atelierstandort Budapest können über die Stiftung externe Probelokale oder Künstlerateliers beim Art Quarter Budapest angemietet werden. Bitte führen Sie entsprechende Anforderungen in ihrer Stipendienbewerbung an. Die Stiftung bemüht sich, Ihren Wünschen entgegenzukommen.
Das Atelierstipendium am Standort Budapest beinhaltet die kostenlose Benützung der Wohnung im Raoul Wallenberg Gästehaus. Zudem erhalten die Stipendiat:innen einen monatlichen Lebenskostenbeitrag von CHF 3'300. Für die Organisation der Reise und deren Kosten sind die Stipendiat:innen selbst verantwortlich.
Die Wohnmöglichkeiten am Atelierstandort Budapest eignen sich für einen Aufenthalt mit Kindern, resp. kleiner Familien. Die Stiftung bietet Eltern im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Möglichkeit zur Beantragung einer finanziellen Unterstützung von bis zu CHF 1'000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung und/oder Reisekosten der Kinder an. Ein entsprechendes Bedürfnis muss bereits in den Bewerbungsunterlagen kommuniziert werden und mittels Kostenaufstellung ersichtlich sein. Es empfiehlt sich, vor Einreichen der Unterlagen Kontakt mit der Stiftung aufzunehmen. Die Organisation der Kinderbetreuung bleibt vollständig den Stipendiat:innen überlassen. Die Landis & Gyr Stiftung und die Atelierkoordinator:innen vor Ort übernehmen hierbei keine Verantwortung.
Ansprechperson Atelierprogramm Budapest
Anna Wälli
anna.waelli@lg-stiftung.ch
041 725 23 50 (Montag bis Donnerstag)
Die Landis & Gyr Stiftung vergibt für das Jahr 2026 ein- bis viermonatige Atelierstipendien an Einzelpersonen sowie Künstler:innen-Duos in Bukarest. Im Gegensatz zu den institutionell unabhängigen Atelierunterkünften in London, Budapest und Zug ist die Atelierunterkunft in Bukarest organisatorisch mit dem New Europe College Bukarest (NEC Bukarest) verbunden. Die Stiftung verfügt über eine Atelierwohnung im Institutsgebäude an der Strada Plantelor im Zentrum der Stadt. Die Liegenschaft beherbergt die Räumlichkeiten des New Europe College NEC und dessen internationale Fellows.
Für eine Bewerbung sind gute Englischkenntnisse und Interesse an der Region erforderlich. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, am Institutsleben des NEC teilzunehmen und sich mit den internationalen Fellows aus den Sozial- und Geisteswissenschaften in wöchentlich stattfindenden Seminaren auszutauschen. Weitere Informationen zum Institut und dessen Tätigkeiten.
Das Atelierstipendium am Standort Bukarest beinhaltet die kostenlose Benützung der stiftungseigenen Wohnung. Zudem erhalten die Stipendiat:innen einen monatlichen Lebenskostenbeitrag von CHF 3'300. Für die Organisation der Reise und deren Kosten sind die Stipendiat:innen selbst verantwortlich.
Ansprechperson Atelierprogramm Bukarest
Anna Wälli
anna.waelli@lg-stiftung.ch
041 725 23 50 (Montag bis Donnerstag)
Die Landis & Gyr Stiftung vergibt für das Jahr 2026 ein- bis viermonatige Atelierstipendien an Einzelpersonen sowie Künstler:innen-Duos in Sofia. Im Gegensatz zu den institutionell unabhängigen Atelierunterkünften in London, Budapest und Zug sind die Atelierunterkünfte in Sofia organisatorisch mit dem Institute for Advanced Study (Center for Advanced Study CAS Sofia) verbunden.
Für eine Bewerbung sind gute Englischkenntnisse und Interesse an der Region erforderlich. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, am Institutsleben des CAS teilzunehmen und sich mit den internationalen CAS Fellows aus den Sozial- und Geisteswissenschaften in wöchentlich stattfindenden Seminaren auszutauschen. Weitere Informationen zum Institut und dessen Tätigkeiten.
Für den Atelierstandort Sofia kann die Stiftung Kontakt zu Anbieter:innen externer Probelokale oder Künstlerateliers herstellen und diese anmieten. Bitte führen Sie entsprechende Anforderungen in ihrer Stipendienbewerbung an. Die Stiftung bemüht sich, Ihren Wünschen entgegenzukommen.
Das Atelierstipendium am Standort Sofia beinhaltet die kostenlose Benützung einer Wohnung. Zudem erhalten die Stipendiat:innen einen monatlichen Lebenskostenbeitrag von CHF 3'300. Für die Organisation der Reise und deren Kosten sind die Stipendiat:innen selbst verantwortlich.
Die Wohnmöglichkeiten am Atelierstandort Sofia eignen sich für einen Aufenthalt mit Kindern/Familie. Die Stiftung bietet Eltern im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Möglichkeit zur Beantragung einer finanziellen Unterstützung von bis zu CHF 1'000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung und/oder Reisekosten der Kinder an. Ein entsprechendes Bedürfnis muss bereits in den Bewerbungsunterlagen kommuniziert werden und mittels Kostenaufstellung ersichtlich sein. Es empfiehlt sich, vor Einreichen der Unterlagen Kontakt mit der Stiftung aufzunehmen. Die Organisation der Kinderbetreuung bleibt vollständig den Stipendiat:innen überlassen. Die Landis & Gyr Stiftung und die Atelierkoordinator:innen vor Ort übernehmen hierbei keine Verantwortung.
Ansprechperson Atelierprogramm Bukarest
Anna Wälli
anna.waelli@lg-stiftung.ch
041 725 23 50 (Montag bis Donnerstag)
Die Landis & Gyr Stiftung betreibt im Annexbau des ehemaligen Klosters Maria Opferung in Zug ein Atelierhaus mit drei Atelierwohnungen und einem Wohnstudio. Die drei grösseren Atelierwohnungen stehen ostmittel- und südosteuropäischen Schriftsteller:innen und Übersetzer:innen zur Verfügung, welche von der Stiftung auf Berufung eingeladen werden.
Die jährlich ausgeschriebenen ein- bis dreimonatigen Atelierstipendien Zug richten sich ausschliesslich an Schweizer Autor:innen und literarische Übersetzer:innen. Für die Aufenthalte vorgesehen ist das kleine Wohnstudio.
Gute Kenntnisse in Deutsch oder Englisch und idealerweise Interesse an den benachbarten Stipendiat:innen aus Ostmittel-/Südosteuropa sind erforderlich. Die Unterkünfte in Zug bieten ruhige Arbeits- und Wohnmöglichkeiten.
Das Atelierstipendium am Standort Zug beinhaltet die kostenlose Benützung einer Wohnung. Zudem erhalten die Stipendiat:innen einen monatlichen Lebenskostenbeitrag von CHF 3'300. Für die Organisation der Reise und deren Kosten sind die Stipendiat:innen selbst verantwortlich.
Ansprechperson Atelierprogramm Zug
Anna Wälli
anna.waelli@lg-stiftung.ch
041 725 23 50 (Montag bis Donnerstag)
Ostmittel-/Südosteuropa 2026
Allgemeine Informationen
Im Unterschied zu den fest verorteten Atelierstipendien im In- und Ausland richten sich die Reisestipendien an Schweizer Kulturschaffende, die den kulturellen Austausch mit den Regionen und Ländern Ostmittel- und Südosteuropas im Fokus haben. Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Künstler:innen-Duos folgender Sparten:
Literatur/Übersetzung
Komposition
Kulturkritik/Kurator:innen
Theater (Regie, Dramaturgie)
Tanz
Visuelle Kunst
Das Reisestipendium bietet die Möglichkeit, innerhalb maximal eines Jahres in eigenem Tempo, zeitlich angepasst an die individuellen beruflichen und familiären Bedürfnisse, neue Netzwerke zu erschliessen, Recherchen für bestehende oder zukünftige Vorhaben zu tätigen, konkreten Vorhaben umzusetzen und Ideen für neue Projekte zu entwickeln oder zu verfeinern. Die Reisetätigkeit dient dabei insbesondere der Förderung künstlerischer Prozesse und soll Impulse für die Beschäftigung mit dem jeweiligen geografischen Raum geben.
Die Landis & Gyr Stiftung unterstützt keine Reisetätigkeit in Länder Ostmittel-/Südosteuropas, von deren Besuch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) explizit abrät. Bitte konsultieren Sie vor Ihrer Bewerbung zwingend die Reisehinweise des EDA.
Die Reise- und Recherchevorhaben sind mit gebotener Sorgfalt und unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und kultureller Unterschiede auszuführen. Der zeitliche und örtliche Ablauf ist innerhalb eines Jahres frei gestaltbar.
Das Reisestipendium eignet sich für Aufenthalte mit Kindern. Die Stiftung bietet Eltern im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Möglichkeit zur Beantragung einer finanziellen Unterstützung von bis zu CHF 1'000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung und/oder Reisekosten der Kinder an. Ein entsprechendes Bedürfnis muss bereits in den Bewerbungsunterlagen kommuniziert werden und mittels ungefährer Kostenaufstellung ersichtlich sein. Es empfiehlt sich, vor Einreichen der Unterlagen Kontakt mit der Stiftung aufzunehmen. Die Organisation der Kinderbetreuung bleibt vollständig den Stipendiat:innen überlassen. Die Landis & Gyr Stiftung übernimmt hierbei keine Verantwortung.
Wer sich bewerben kann
Die jährliche Ausschreibung richtet sich an Schweizer Kulturschaffende oder solche anderen Nationalitäten, welche bei der Bewerbungseingabe offiziell in der Schweiz Wohnsitz haben. Die Bewerber:innen müssen über einen professionellen Leistungsausweis im künstlerischen, kuratorischen oder vermittelnden Bereich verfügen und ein Vorhaben mit besonderem Bezug zum geografischen Raum Ostmittel-/Südosteuropa vorweisen können.
Die Stiftung begrüsst es, wenn die Vorhaben transdisziplinär ausgerichtet sind. Reisestipendien sind nicht für am Anfang ihrer Karriere stehende Kulturschaffende gedacht. Es besteht keine Altersgrenze.
Ein bereits erhaltenes Landis & Gyr Stipendium (Atelier-, Reise- und Werkstipendien) muss mindestens drei Jahre zurückliegen. Es gilt das Datum des Schlussberichts. Drei Mal abgelehnte Bewerber:innen können sich nach einer Frist von drei Jahren erneut bewerben. Es gilt das Datum des letzten Eingabetermins.
Beurteilt wird
- Künstlerische Professionalität und künstlerischer Leistungsausweis
- Dringlichkeit und Motivation: der persönliche und künstlerische Bezug zur Region sowie der Mehrwert des Reisestipendiums für das weitere künstlerische Schaffen
- Qualität des Vorhabens und dessen Entwicklungspotenzial
Bewerbungsunterlagen
Die Gesuche werden ausschliesslich über unsere Onlineplattform angenommen. Physische Unterlagen werden weder berücksichtig noch retourniert. Die Gesuche können in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache eingereicht werden. Jedes Dossier muss folgende drei Dokumente (PDF-Format, max. 3 MB) enthalten, unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt:
- Motivationsschreiben/Begründung der Bewerbung
- Dokumentation/Portfolio (letzte drei bis fünf Jahre) des künstlerischen Werdegangs und Tätigkeiten inkl. Lebenslauf (bitte listen Sie hier ebenfalls alle bisher erhaltenen Stipendien und Auszeichnungen oder frühere Residenzen auf. Allfällige Links sind als Hyperlinks im Dokument anzugeben. Sparte Literatur/Übersetzung: Bitte reichen Sie keine Textproben ein)
- Idee des Vorhabens/Beschrieb der geplanten Tätigkeit und Budget (Kosten in Bezug auf das Vorhaben, die Lebenshaltungskosten vor Ort und die Reise)
Machen Sie sich frühzeitig mit dem Onlineportal vertraut und melden Sie sich bei technischen Fragen telefonisch. Allfällige technische Verzögerungen liegen in der Verantwortung der Gesuchsteller:innen.
Bewerbungsmodalitäten und Termine
In Abhängigkeit vom individuellen Vorhaben und dessen geplanter Umsetzung erhalten die Stipendiat:innen das Stipendium als einmaligen Betrag oder in Teilstipendien, welche sich über das geförderte Jahr erstrecken, ausbezahlt. Vergeben werden in der Regel pro Jahr mehrere Reisestipendien in der Höhe von CHF 5'000-10'000 (kürzere Reisetätigkeiten und Aufenthalte) bis maximal CHF 30'000 (längerdauernde Vorhaben).
Das Bewerbungsfenster für die Reisestipendien 2025 öffnet am 1. Dezember 2024. Bewerbungsfrist: Mittwoch, 31. Januar 2025.
Die Jurierungen durch den Stiftungsrat der Landis & Gyr Stiftung und unabhängige Expert:innen der jeweiligen Sparten finden im März 2024 statt. Die definitive Zusage wird den erfolgreichen Bewerber:innen bis Ende Mai 2024 mitgeteilt. Bewerber:innen, welche nicht in die engere Wahl kommen, werden im April 2024 schriftlich an die in der Bewertung angegebene Adresse informiert.
Unsere Korrespondenzsprache ist Deutsch. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte über abgelehnte Gesuche geben.
Schlussbericht
Bei Erhalt eines Reisestipendiums muss der Stiftung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Reise ein Schlussbericht (als PDF, max. 3 MB) zuhanden des Stiftungsrates zugestellt werden.
Vorsorgebeiträge
Die Landis & Gyr Stiftung setzt sich für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden ein; für alle Atelier-, Reise- und Werkstipendien ab CHF 10’000 werden verbindliche Vorsorgebeiträge abgezogen. Eine Auszahlung des Stipendiums findet erst mit Nachweis eines entsprechenden Kontos statt. [Mehr Informationen]
Ansprechperson
Es empfiehlt sich, vor Einreichen der Bewerbung Kontakt mit der Geschäftsstelle der Landis & Gyr Stiftung aufzunehmen.
Anna Wälli
anna.waelli@lg-stiftung.ch
041 725 23 50 (Montag bis Donnerstag)
2025
Allgemeine Informationen
Die Landis & Gyr Stiftung vergibt jährlich zehn Werkstipendien à CHF 30’000 an Schweizer Kunst- und Kulturschaffende in den folgenden Sparten:
Literatur
Komposition
Tanz
Theater
Visuelle Kunst
Die Werkstipendien richten sich ausschliesslich an Einzelpersonen sowie feste Künstler:innen-Duos mit herausragendem Leistungsausweis, die ein bestimmtes Vorhaben in Arbeit oder in Aussicht haben. Die mit einem Werkstipendium ausgezeichneten Künstler:innen sind innerhalb des geförderten Jahres frei in der örtlichen und zeitlichen Ausgestaltung ihres Vorhabens.
Wer sich bewerben kann
Die jährliche Stipendienausschreibung richtet sich an Schweizer Kunst- und Kulturschaffende oder solche anderen Nationalitäten, welche bei der Bewerbungseingabe offiziell in der Schweiz Wohnsitz haben. Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine herausragende Leistung in einer der ausgeschriebenen Sparten. Die Werkstipendien sind nicht für am Anfang ihrer Karriere stehende Kulturschaffende oder Studierende gedacht. Es besteht keine Altersgrenze.
Ein bereits erhaltenes Landis & Gyr Stipendium (Atelier-, Reise- und Werkstipendien) muss mindestens drei Jahre zurückliegen. Es gilt das Datum des Schlussberichts. Drei Mal abgelehnte Bewerber:innen können sich nach einer Frist von drei Jahren erneut bewerben. Es gilt das Datum des letzten Eingabetermins.
Beurteilt wird
- Künstlerische Professionalität: Künstlerischer Leistungsausweis und Entwicklungspotential
- Dringlichkeit und Motivation: die geplante künstlerische Tätigkeit im Jahr 2025 sowie der Mehrwert des Werkstipendiums für das weitere künstlerische Schaffen
Nicht berücksichtigt werden
- Anfragen für Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Produktionsbeiträge
- Bewerbungen zur Fertigstellung von Dissertationen
Bewerbungsunterlagen
Die Gesuche werden ausschliesslich über unsere Onlineplattform angenommen. Physische Unterlagen werden weder berücksichtig noch retourniert. Die Gesuche können in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache eingereicht werden. Jedes Dossier muss folgende drei Dokumente (PDF-Format, max. 3 MB) enthalten, unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt:
- Motivationsschreiben/Begründung der Bewerbung
- Dokumentation/Portfolio (letzte drei bis fünf Jahre) des künstlerischen Werdegangs und Tätigkeiten inkl. Lebenslauf (bitte listen Sie hier ebenfalls alle bisher erhaltenen Stipendien und Auszeichnungen oder frühere Residenzen auf. Allfällige Links sind als Hyperlinks im Dokument anzugeben. Sparte Literatur/Übersetzung: Bitte reichen Sie keine Textproben ein)
- Vorhaben/Beschrieb der geplanten Tätigkeit während des Förderjahres
Machen Sie sich frühzeitig mit der Onlineplattform vertraut und melden Sie sich bei technischen Fragen telefonisch. Allfällige technische Verzögerungen liegen in der Verantwortung der Gesuchsteller:innen.
Bewerbungsmodalitäten und Termine
Das Bewerbungsfenster für die Werkstipendien 2025 öffnet am 1. Dezember 2024. Bewerbungsfrist: Freitag, 31. Januar 2025.
Die Jurierungen durch den Stiftungsrat der Landis & Gyr Stiftung und unabhängige Expert:innen in den jeweiligen Sparten finden im März 2025 statt. Die definitive Zusage wird den erfolgreichen Bewerber:innen bis spätestens Ende Mai 2025 mitgeteilt. Bewerber:innen, welche nicht in die engere Wahl kommen, werden im April 2025 schriftlich an die in der Bewerbung angegebene Adresse informiert.
Unsere Korrespondenzsprache ist Deutsch. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte über abgelehnte Gesuche geben.
Schlussbericht
Bei Erhalt eines Werkstipendiums muss der Stiftung spätestens per Ende Februar des nachfolgenden Jahres ein Schlussbericht (als PDF, max. 3 MB) zuhanden des Stiftungsrates zugestellt werden.
Vorsorgebeiträge
Die Landis & Gyr Stiftung setzt sich für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden ein; für alle Atelier-, Reise- und Werkstipendien ab CHF 10’000 werden verbindliche Vorsorgebeiträge abgezogen. Eine Auszahlung des Stipendiums findet erst mit Nachweis eines entsprechenden Kontos statt. [Mehr Informationen]
Ansprechperson
Stephanie Heller
stephanie.heller@lg-stiftung.ch
041 725 23 50 (Montag, Dienstag und Donnerstag)
Unter einem Künstler:innen-Duo versteht die Landis & Gyr Stiftung einen etablierten und langjährigen Zusammenschluss von zwei professionellen Kulturschaffenden, die unter einem gemeinsamen Namen oder als Einheit auftreten. Sie arbeiten exklusiv miteinander und haben kontinuierlich eine gemeinsame künstlerische Identität aufgebaut. Die Zusammenarbeit muss durch gemeinsame Projekte der letzten drei Jahre und eine nachweislich kooperative künstlerische Praxis belegt sein. Stipendienbewerbungen für projektbasierte und/oder temporäre Zusammenarbeiten werden nicht zur Jurierung zugelassen.
Nein. Die Bewerber:innen sind gebeten, in ihren Dossiers Begründungen aufzuführen, weshalb sie sich für einen konkreten Atelierort entscheiden.
Bewerber:innen können in einem solchen Fall dreimal das gleiche Dokument hochladen. Die Onlineplattform verlangt allerdings, dass unter «Anlagen» insgesamt drei Dokumente hochgeladen werden.
Nein. Das Motivationsschreiben soll eine Begründung für die Bewerbung enthalten. Im Projektbeschrieb wird das jeweilige Vorhaben genauer ausformuliert.
Nein, die letzten drei bis fünf relevanten Jahre reichen.
Die Werkstipendien ermöglichen etablierten Kulturschaffenden, sich im Vergabejahr auf ein konkretes Vorhaben zu konzentrieren. Diese Stipendienart ist nicht als Produktionsbeitrag zu verstehen, sondern als personenbezogene Anerkennung der bisherigen und sich zukünftig abzeichnenden künstlerischen Arbeit. Die Stipendienjury begrüsst es, wenn die gesprochenen Gelder für experimentelle und innovative Erkundungen innerhalb der eigenen künstlerischen Praxis eingesetzt werden.
Nein, nur im Falle eines Reisestipendiums muss ein Budget eingereicht werden.
Unsere Stipendien richten sich an professionelle Komponist:innen aller Musiksparten.
Für den geografischen Raum Ostmittel-/Südosteuropas, d.h. aktuell: Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn. Weiterhin werden Vorhaben in der Türkei und in Griechenland zugelassen, da diese als wichtige angrenzende Kulturräume angesehen werden.
Nach Einreichung des Gesuches erhalten Gesuchsteller:innen eine automatisch generierte E-Mail zur Bestätigung. Diese beinhaltet im Betreff die Projektnummer und eine Kopie des Gesuches im Anhang.
Bitte beachten Sie, dass in der Geschäftsstelle während der Stipendienausschreibung eine sehr hohe Anzahl an Bewerbungsdossiers eingehen. Besonders die zehn Werkstipendien haben sich unter Kulturschaffenden gut etabliert und die Konkurrenz ist hoch. Insofern urteilen abschlägige Bescheide in der Regel nicht über die Qualität der künstlerischen Arbeit oder des eingereichten Dossiers. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte über abgelehnte Gesuche geben.