Allgemeine Informationen

Die Landis & Gyr Stiftung fördert zeitgenössische Projekte von professionellen Schweizer Kulturschaffenden in den deutschen, italienischen und rätoromanischen Sprachregionen der Schweiz. Bevorzugt unterstützt werden Vorhaben, die eine überregionale Ausstrahlung haben und Vermittlungsangebote vorsehen. Unterstützt werden einmalige Projekte, Produktionen, Veranstaltungsreihen und Festivals in den folgenden Sparten sowie sparten- und genreübergreifende Formate:

Literatur/Übersetzung
Musik
Tanz
Theater
Visuelle Kunst
Relais:Kultur

Im Zentrum der Gesuchsbeurteilung und Finanzierung steht die öffentliche Präsentation an sich unter Berücksichtigung des gesamten Kreationsprozesses (von der Recherche/Probe über den Erarbeitungsprozess bis hin zur Vermittlung).

Die Projekte müssen an einem öffentlichen Veranstaltungsort mit nachgewiesener Relevanz stattfinden. Die genauen Termine (Premiere, Vernissage, Beginn der Veranstaltungsreihe) und der Veranstaltungsort müssen bei Gesucheingabe bekannt sein. Die Stiftung erwartet, dass die Projekte eine angemessene Berücksichtigung von Diversität aufweisen.

Die Landis & Gyr Stiftung legt Wert auf eine nachhaltige Kunstproduktion bzw. einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und erwartet, dass dieser in den Arbeits- und Produktionsprozessen miteingeplant wird.

Die Projekte müssen durch andere öffentliche oder private Mittel ausreichend mitfinanziert sein, zudem müssen faire Arbeitsbedingungen für die Kulturschaffenden sowie andere Mitwirkende gewährleistet sein. Kulturinstitutionen und Veranstaltende sind angehalten, die Kulturschaffenden angemessen zu honorieren.

Förderkriterien

  • Künstlerische Qualität und Professionalität
  • Originalität und künstlerische Eigenständigkeit des geplanten Projekts
  • Leistungsausweis der Gesuchstellenden
  • Dringlichkeit, Relevanz und Motivation
  • Überregionale Ausstrahlung
  • Bezug zu aktuellen künstlerischen Entwicklungen und/oder zur zeitgenössischen Praxis
  • Weiterentwicklung der künstlerischen Arbeit
  • Angemessene resp. branchenübliche Entlohnung
  • Berücksichtigung ressourcenschonender Arbeits- und Produktionsformen
  • Berücksichtigung von Diversität
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, ausgewogene Finanzierungsstrategie

Nicht unterstützt werden

  • Projekte im Ausland
  • Projekte und Produktionen, die ausschliesslich in der Romandie stattfinden
  • Projekte in den Bereichen Film, Grafik, Design oder Architektur
  • Publikationen/Druckkostenbeiträge
  • Anfragen aus der nicht-professionellen Kulturszene (Volks- und Laienkultur)
  • Projekte für und mit Kindern und Jugendlichen
  • Projekte mit Fokus auf Nachwuchsförderung
  • Aufenthalte in anderen Atelierprogrammen
  • Nichtstiftungseigene Atelierprogramme
  • Infrastruktur- und Betriebskosten
  • Jahres- und Saisonprogramme
  • Benefizveranstaltungen, Spendenaufrufe und Sponsoringanfragen
  • Projekte im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen an (Hoch-)Schulen
  • Wettbewerbe und Jurierungen von Preisen, Kongresse, Symposien
  • Gewinnorientierte, kommerzielle Projekte
  • Projekte im Bereich des kulturellen Erbes und mit historischem Schwerpunkt

Gesuchsunterlagen

Die Gesuche werden ausschliesslich über unsere Onlineplattform angenommen. Physische Unterlagen werden weder berücksichtigt noch retourniert. Die Gesuche können in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache eingereicht werden. Jedes Dossier muss folgende drei Dokumente (PDF-Format, max. 3 MB) enthalten, unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt:

  • Begleitbrief
  • Projektbeschrieb (Ziele, Projektinhalte, Organisation, Zeitplan etc.)
  • Budget / Finanzierungsplan

Machen Sie sich frühzeitig mit der Onlineplattform vertraut und melden Sie sich bei technischen Fragen telefonisch. Allfällige technische Verzögerungen liegen in der Verantwortung der Gesuchsteller:innen.

Termine

Bei Projekten gelten keine Eingabefristen. Gesuche können laufend eingereicht werden, jedoch mindestens vier Monate vor Beginn des Projekts. Es kann bis zu acht Wochen dauern, bis der Entscheid an die im Gesuch angegebene Adresse kommuniziert wird. Unsere Korrespondenzsprache ist Deutsch.

Gesuchsbeurteilung

Die Gesuchsbeurteilung findet durch unabhängige Expert:innen aus den jeweiligen Sparten statt. Diese geben eine Empfehlung an den Stiftungsrat ab, der abschliessend entscheidet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte über abgelehnte Gesuche geben.

Nennung der Unterstützung

Eine Unterstützung durch die Landis & Gyr Stiftung muss auf allen geförderten Produkten/Programmen und in der gesamten Öffentlichkeitsarbeit mit dem Logo (oder in Wort und Schrift, wenn nicht anders möglich) kommuniziert werden.

Das Logo ist im Download-Bereich zu beziehen und darf ohne Einwilligung der Stiftung weder verändert noch beschnitten werden.

Einladung zur Veranstaltung

Die Mitarbeitenden der Landis & Gyr Stiftung sowie die Mitglieder des Stiftungsrates haben Anrecht auf freien Eintritt zu der unterstützten Veranstaltung und sind spätestens drei Wochen vor Projektbeginn einzuladen.

Schlussbericht

Spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts muss ein Schlussbericht sowie eine Schlussabrechnung (Gegenüberstellung Budget/Rechnung) eingereicht werden.

Projektänderungen

Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, sollten sich die im Gesuch gemachten Angaben im Verlauf der Projektarbeit substanziell ändern.

Ansprechperson Projekte
Nela Bunjevac
nela.bunjevac@lg-stiftung.ch
041 725 23 50

Literatur / Übersetzung

Die Landis & Gyr Stiftung unterstützt Veranstaltungen des aktuellen Literaturschaffens in der Schweiz. Gefördert werden vorzugsweise Festivals und Veranstaltungsreihen in den deutschen, italienischen und rätoromanischen Sprachregionen der Schweiz, welche die zeitgenössische Literatur und literarische Übersetzung berücksichtigen und mindestens überregionale Bedeutung haben. Besonderer Fokus wird auf den Austausch zwischen den Sprachregionen der Schweiz sowie Autor:innen aus verschiedenen Kulturkreisen gelegt.

Antragsberechtigt sind professionelle Veranstaltende in Zusammenarbeit mit einem professionellen Veranstaltungsort. Bevorzugt werden Projekte, die mindestens drei Veranstaltungen umfassen.

Spartenspezifisch nicht unterstützt werden

  • Einzellesungen oder Lesetouren
  • Journalistische Arbeiten
  • Publikationen/Druckkostenbeiträge/Übersetzungen
  • Werk-/Kreationsbeiträge
  • Literaturpreise
Musik

Die Landis & Gyr Stiftung unterstützt das zeitgenössische professionelle Schweizer Musikschaffen.

Gefördert werden Konzerte/Konzertreihen, Festivals, Performances, neue Kompositionen und deren Uraufführungen, Klanginstallationen/Klangkunst, Musiktheaterprojekte oder Sound Art-Projekte unter Berücksichtigung der zeitgenössischen Musik in den deutschen, italienischen und rätoromanischen Sprachregionen der Schweiz.

Bedingung für eine Gesuchseingabe ist die Bestätigung des Veranstaltungsortes (inkl. Daten). Es ist wünschenswert, dass sich der Veranstaltungsort durch einen angemessenen Beitrag an den Produktions- oder Aufführungskosten beteiligt (z.B. Gagen, Einnahmebeteiligung, Proberäume).

Antragsberechtigt sind professionelle Musikschaffende, Ensembles, Orchester, Produzierende und Veranstaltende, die in der Vergangenheit bereits eigene Produktionen an professionellen Konzertorten nachweisen können. Bevorzugt werden Projekte, die mindestens dreimal aufgeführt werden und eine überregionale Ausstrahlung haben.

Spartenspezifisch nicht unterstützt werden

  • Kleinkunst, Kabarett, Comedy, Musicals
  • Tonträger- und Videoproduktionen, Podcasts
  • Gastspiele ausländischer Ensembles oder Orchester
  • Jahres- und Saisonprogramme
  • Laienchöre und -orchester
  • Traditionelle Jodel- und Blasmusikveranstaltungen ohne zeitgenössischen Bezug
  • Instrumentenankäufe
  • Vermittlungs- und Schulprojekte
  • Wettbewerbe und Benefiz-Veranstaltungen
  • Projekte im Bereich des musikalischen Erbes und Projekte mit historischem Repertoire
Tanz und Theater

Die Landis & Gyr Stiftung unterstützt das zeitgenössische professionelle Tanz- und Theaterschaffen in den deutschen, italienischen und rätoromanischen Sprachregionen der Schweiz. Wir vergeben vorzugsweise Beiträge an innovative und qualitativ hochstehende Festivals oder Plattformen. Zudem können Tanz- und Theaterschaffende für die Erarbeitung neuer Produktionen und deren Erstaufführungen Projektbeiträge beantragen.

Eingabeberechtigt sind professionelle Tanz- und Theaterschaffende, Ensembles, Kompagnien, Produzierende und Veranstaltende. Die Gesuchstellenden müssen in der Vergangenheit bereits drei abendfüllende Produktionen, die an einer professionellen Spielstätte koproduziert und/oder präsentiert wurden, nachweisen können.

Bedingung für eine Gesuchseingabe ist die Bestätigung des Veranstaltungsortes (inkl. Daten). Der Veranstaltungsort beteiligt sich durch einen angemessenen Koproduktionsbeitrag an den Produktionskosten sowie an den Aufführungskosten (z.B. Gagen, Einnahmebeteiligung, Proberäume).

Bevorzugt werden Projekte, die ein nationales Touring aufweisen, mehrere Aufführungsdaten an mindestens zwei Orten vorweisen können sowie eine überregionale Ausstrahlung haben.

Spartenspezifisch nicht unterstützt werden

  • Kleinkunst- und Kabarettprogramme, Comedy, Musicals
  • Kinder- und Jugendtheater
  • Figuren- und Objekttheater
  • Gastspiele, Wiederaufnahmen
  • Gastspiele ausländischer Produktionen
  • Laienkultur: Laienproduktionen/Volkstheater/Freilichttheater
  • Tonträger- und Videoproduktionen
  • Vermittlungs- und Schulprojekte
  • Wettbewerbe und Benefiz-Veranstaltungen
  • Einzelne Produktionen, wenn bereits das Festival als Ganzes von der Stiftung unterstützt wird
Visuelle Kunst

Die Landis & Gyr Stiftung unterstützt das zeitgenössische professionelle Kunstschaffen in der Schweiz. Gefördert werden ausschliesslich Projekte von lebenden Künstler:innen in den deutschen, italienischen und rätoromanischen Sprachregionen der Schweiz. Eingabeberechtigt sind einzelne Künstler:innen, Kollektive, Veranstalter:innen und Kurator:innen.

Bei Gruppenausstellungen setzt die Landis & Gyr Stiftung voraus, dass die Gesuchseingabe für die gesamte Ausstellung durch den Veranstaltungsort bzw. den/die Kurator:in erfolgt. Die Teilnahme von einzelnen Künstler:innen an Gruppenausstellungen wird nicht unterstützt.

Die in Gruppenausstellungen ausgestellten Künstler:innen müssen eine überregionale Bedeutung haben. Bei Einzelausstellungen setzt die Stiftung eine nationale Bedeutung und mindestens eine institutionelle Ausstellung voraus.

Bedingung für eine Gesuchseingabe ist die Bestätigung des Veranstaltungsortes (inkl. Daten). Der Veranstaltungsort beteiligt sich an den Produktions- sowie an den Ausstellungskosten.

Bevorzugt werden Projekte, die eine überregionale Ausstrahlung haben.

Spartenspezifisch nicht unterstützt werden

  • Projekte aus den Bereichen Architektur, Design, Film oder Grafik
  • Publikationen/Druckkostenbeiträge
  • Einzelne Beteiligungen an Gruppenausstellungen
  • Kunsttheoretische und kunsthistorische Projekte oder Publikationen
  • Neuproduktionen und Herstellung von Werken
  • Aufarbeitungen von Nachlässen
  • Sammlungsausstellungen und -pflege
Relais:Kultur

Die Landis & Gyr Stiftung unterstützt innerhalb dieses Fördergefässes kulturelle Projekte in den Sparten Literatur/Übersetzung, Musik, Tanz, Theater und Visuelle Kunst, die vor dem Hintergrund der pluralen Schweiz auf aktuelle gesellschaftliche Bedürfnisse reagieren. Dabei stehen öffentlichkeitswirksame, professionell organisierte künstlerische Vorhaben im Zentrum, welche den Austausch zwischen Personen verschiedener kultureller Kontexte begünstigen und die sich für Diversität einsetzen.

Dieses Fördergefäss eignet sich explizit als Experimentierfeld für überraschende, genreübergreifende Formate und Wagnisse zum Thema einer inklusiven Gesellschaft. Die Stiftung begrüsst den aktiven Einbezug von Menschen mit Migrationserfahrung.

Eingabeberechtigt sind Kulturschaffende, Vereine oder Organisationen sowie Institutionen.

Spartenspezifisch nicht unterstützt werden

  • Projekte an Schulen oder in Zusammenhang mit Aus- und Weiterbildungen
  • Wettbewerbe und Benefiz-Veranstaltungen
  • Gastauftritte ausländischer Kulturschaffender, Ensembles, Orchester usw.
  • Projekte mit Schwerpunkt Bildung oder Soziales (z.B. Arbeitsintegration)
  • Betriebsbeiträge und mehrjährige Strukturen
  • Projekte, mit Fokus auf Kunst und Kultur als Therapie oder Freizeitgestaltung
FAQ
Was versteht die Landis & Gyr Stiftung unter einem «Projekt»?

Die Landis & Gyr Stiftung fördert professionell organisierte Vorhaben in den fünf Sparten Literatur/Übersetzung, Musik, Tanz, Theater und Visuelle Kunst. Zudem dürfen in den genannten Sparten auch Projekte zum Schwerpunkt Relais:Kultur eingegeben werden. Bitte informieren Sie sich vor Gesucheingabe über die jeweiligen Förderschwerpunkte innerhalb der einzelnen Sparten.

Was versteht die Landis & Gyr Stiftung unter «professionelle Kulturschaffenden»?

Es handelt sich dabei um Einzelpersonen, die mit ihrer künstlerischen Tätigkeit mindestens die Hälfte ihres Lebensunterhalts finanzieren, mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit für ihre künstlerische Tätigkeit einsetzen oder die vom Umfeld (z. B. Veranstaltende, professionelle Kulturschaffende eines Bereichs, Kritiken/Zeitschriften, Jurys, Ausbildungsstätten) als professionell anerkannt werden. Ausserdem Gruppen oder Kollektive, die sich mehrheitlich aus professionellen Kulturschaffenden zusammensetzen und im kulturellen Bereich tätig sind. Zudem muss mindestens das künstlerische Leitungsteam des Projekts aus professionellen Akteuren des Kulturbetriebs bestehen.

Personen, die für eine Erstausbildung an einer Kunsthochschule eingeschrieben sind, gelten nicht als professionelle Kulturschaffende.

Was versteht die Landis & Gyr Stiftung unter «Schweizer Kulturschaffen» oder «Schweizer Künstler:in»?

Der Schweizbezug ist gegeben, wenn die Kunstschaffenden entweder die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen oder die bei Bewerbungseingabe offiziell Wohnsitz in der Schweiz haben und zudem künstlerisch regelmässig bei relevanten Veranstaltungen in der Schweiz präsent sind.

Welche Honorare soll ich in meinem Budget auflisten?

Die Landis & Gyr Stiftung legt nahe, sich bezüglich der Richtlinien für Honorare bei den Berufsverbänden zu informieren:

Welchen Betrag kann ich bei der Landis & Gyr Stiftung anfragen?

Der angefragte Betrag sollte sich in angemessener Relation zum geplanten Produktionsbudget und den weiteren angefragten Förderstellen (Kantone, Städte, weitere Stiftungen) bewegen. Die Stiftung behält sich vor, bei einer Zusage nach Berücksichtigung der eigenen Förderkriterien und verfügbaren Budgets den angefragten Betrag zu kürzen.

Welche weiteren privaten Stiftungen kann ich für mein Projekt anfragen?

Die folgenden Webseiten liefern umfassende Informationen zur Stiftungslandschaft Schweiz:

Darf ich Ihnen mein Projekt und Budget vorab zur Prüfung und Beratung zukommen lassen?

Aufgrund der hohen Anzahl von Gesuchen bietet die Landis & Gyr Stiftung keine inhaltliche Beratung zu einzelnen Dossiers an.

Bei technischen Fragen zu Ihrem Gesuch rufen Sie uns am besten zu unseren Bürozeiten (Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 17.00 Uhr) an.

Wie weiss ich, dass mein Gesuch eingereicht wurde?

Nach Einreichung des Gesuches erhalten Gesuchsteller:innen eine automatisch generierte E-Mail zur Bestätigung. Diese beinhaltet im Betreff die Projektnummer und eine Kopie des Antrags im Anhang.

Darf ich dasselbe Projekt nach einer Absage erneut eingeben?

Nein, pro Trägerschaft und Projektdauer akzeptiert die Stiftung nur ein Gesuch.

Welche Elemente sollen Schlussbericht und Schlussabrechnung beinhalten?

Nebst Projektnummer, definitivem Titel der Veranstaltung und aktueller Adresse der Gesuchsteller:innen benötigt die Landis & Gyr Stiftung eine kurze inhaltliche Beschreibung mit Angaben zu Projektverlauf, Zielerreichung, Schwierigkeiten und Erfolgen, Statistiken und falls vorhanden aussagekräftige Medienberichte.

Die Schlussabrechnung soll in Gegenüberstellung zum eingereichten Budget die konkrete Projektfinanzierung aufzeigen. Bitte kommentieren Sie dabei allfällige wesentliche Abweichungen. Die finanzierenden Stellen und Organisationen sollen dabei mit Angabe des Beitrags aufgeführt werden. Der Beitrag der Landis & Gyr Stiftung sollte aus der Aufstellung ersichtlich sein.

Wo sehe ich ein, welche Projekte bisher von der Stiftung gefördert wurden?

Die bisher geförderten Projekte sehen Sie in den Tätigkeitsberichten der jeweiligen Jahre ein.